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Betriebsneugründung, Betriebsübernahme

Förderungsaktion für Jungunternehmen
 

Was wird gefördert?Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wer wird gefördert?
  • Einzelunternehmen, juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
     
  • erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres aufgegeben werden
  • Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Wie wird gefördert?

Direktzuschuss von 10 % der Bemessungsgrundlage für
 

  • Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
  • Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen),
     
  • Schuldübernahmen (Übernahme unternehmensbezogener Verbindlichkeiten).
     
  • Berechnung der Bemessungsgrundlage:
    a) Investitionen/Ablöse: förderbare Kosten (mind. € 5.000,-) + 30 %  Betriebsmittelanteil (gesamt max. € 100.000,-)
    b) Schuldübernahme: unternehmensbezogene Verbindlichkeiten (max. € 100.000,-)
     
Weiteres

Der Förderungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Betriebsgründung bzw. Übernahme einzureichen.
 

Laufzeit der Förderungsaktion: 31.12.2025

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente

Umfassende Informationen zur Betriebsgründung/-übernahme sind auf den Seiten des Gründerservice bzw. der  Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer Salzburg zu finden.

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